AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für WEB-Verträge B2B

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Pixelia.cool, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

1.4. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5. Der Anbieter ist berechtigt, im Einzelfall die Arbeiten/ einen Teil der Arbeiten einem Dritten mit Sitz in Deutschland zu übertragen oder dessen Unterstützung anzuforden, z.B. im Falle von Zusatzleistungen wie die Beauftragung eines professionellen Fotografen. Der Kunde ist hiervon im Voraus in Kenntnis zu setzen, Ansprechpartner ist weiterhin der Anbieter.

2. Vergütung

2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

2.4. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

2.5. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum sowie größeren Umfangs ist der Anbieter berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

2.6. Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die der Anbieter dem Kunden vorlegt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung bzw. die Differenz zur ursprünglich gezahlten in Rechnung zu stellen.

2.7. Das Mitwirken oder eine sonstige Mitarbeit seitens des Kunden hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist nicht gestattet, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen.

2.8. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter für die Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern. Der Kunde wird darüber im Voraus informiert und verpflichtet sich nach schriftlicher Bestätigung, den Anbieter für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere deren Kosten zu übernehmen.

2.9. Insofern nicht anders vereinbart, sind Reisekosten und Spesen für in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erfoderliche Reisen den Anbieter vom Kunden zu erstatten.

3. Leistungszeit

3.1. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

3.2. Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

3.3. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

4. Mitwirkung des Kunden und Nutzungsrechte

4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Web-Site einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

4.2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

4.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es bei der Übertragung, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen, etc. kommen, kann der Anbieter hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

4.5. Der Anbieter ist um alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bemüht, um die personenbezogenen Daten des Kunden so zu speichern, dass sie weder Dritten noch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Sollte der Kunde per E-Mail mit dem Anbieter in Kontakt treten wollen, so weist dieser darauf hin, dass bei diesem Kommunikationsweg die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht vollständig gewährleistet werden kann. Der Anbieter empfiehlt daher, ihm vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg oder als verschlüsselte Datei zukommen zu lassen. 

4.6. Sowohl Skizzen und Entwürfe als auch fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.7. Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Forderungen gegenüber des Kunden, überträgt der Anbieter die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem vorweg vereinbarten Umfang an den Kunden (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt der Anbieter die Verpflichtung, indem er dem Kunden nicht ausschließliche Nutzungsrechte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer einräumt.

4.8. Vorschläge oder eine andere Art der Mitarbeit seitens des Kunden begründen kein Mit-Urheberrecht. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Des Weiteren ist der Anbieter jederzeit, auch bei Gewährung des ausschließlichen Nutzungsrechts, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

5. Haftung

5.1. Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen auszuführen. Der Anbieter verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

5.2. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

5.3. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.

5.4. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.3 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.5. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.6. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

5.7. Die Haftung durch den Anbieter ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen können. Für den Fall, dass dem Anbieter trotz stetigen Backups ein Datenverlust entsteht, ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich für den Anbieter zur Verfügung zu stellen.

5.8. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.9. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

5.10. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. entfällt jede Haftung durch den Anbieter. Darüber hinaus bestätigt der Kunde mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

6. Abnahme

6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist München (Bayern) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

7.3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.

7.4. Erfüllungsort für alle Leistungen ist München (Bayern).

7.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: März 2020

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